Die Wahl in Sierra Leone am 24. Juni 2023 sollte von 7 bis 17 Uhr stattfinden. Die Beobachtungsmission der Europäischen Union verzeichnete jedoch zehn Wahllokale, die wegen langer Schlangen erst nach der vorgesehenen Zeit schlossen. Nach den Richtlinien der Wahlkommission durften Wähler, die um 17 Uhr bereits anstanden, noch abstimmen; später hinter dem markierten Ende eintreffende Personen durften sich nicht mehr einreihen.
Nach dieser Regel wurde die Frist nicht allein von der Uhr bestimmt. Die letzte Person in der Schlange um 17 Uhr bildete die sichtbare Grenze zwischen einem bestehenden Wahlrecht und einer verspäteten Ankunft. Die Schlange war sowohl Folge des Andrangs als auch ein Mittel, den Anspruch zum Schließzeitpunkt festzuhalten.
